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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung der Leistungen des Business-Continuity-Service uptimebridge durch die arutho IT&Musikproduktions GmbH (im Folgenden „Anbieter") gegenüber Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").

uptimebridge richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

2. Leistungsbeschreibung

uptimebridge ist ein Service zur automatischen Datensicherung und Notfall-Wiederherstellung für geschäftskritische Anwendungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Service-Paket (Backup, Recovery oder Continuity) und dem zugehörigen Angebot.

Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen, je nach Paket:

Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeitswerte besteht nur, soweit dies im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch eine ausdrückliche Bestellung des Kunden auf Basis eines individuellen Angebots des Anbieters und dessen Annahme. Die Annahme kann durch Bestätigung per E-Mail oder durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.

4. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

Sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem ersten Tag des Monats nach Inbetriebnahme und beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht spätestens zwei Wochen vor Monatsende in Textform gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die jeweils geltenden monatlichen Servicegebühren ergeben sich aus dem vereinbarten Service-Paket. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Rechnung. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und nach vorheriger Mahnung die Leistung auszusetzen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:

7. Verfügbarkeit

Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Sicherungs- und Wiederherstellungsdienste bemüht. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit dies im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

8. Recovery-Zusagen (RPO / RTO)

Im Standardservice gelten folgende Zielwerte:

Diese Werte sind Zielwerte und stellen keine vertraglich garantierten Service Levels dar, sofern keine ausdrückliche schriftliche Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Datenschutz

Hinweise zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Zusätzlich schließt der Anbieter mit dem Kunden bei Vertragsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

12. Änderungen

Der Anbieter kann diese AGB sowie den Leistungsumfang anpassen, sofern dies sachlich begründet ist (z. B. bei technischen Weiterentwicklungen oder geänderten rechtlichen Anforderungen). Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.